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   OLG Koblenz, 20.09.2000 - (2) 4420 BL - III - 19/00   

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https://dejure.org/2000,17882
OLG Koblenz, 20.09.2000 - (2) 4420 BL - III - 19/00 (https://dejure.org/2000,17882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.09.2000 - (2) 4420 BL - III - 19/00 (https://dejure.org/2000,17882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. September 2000 - (2) 4420 BL - III - 19/00 (https://dejure.org/2000,17882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Haftbefehls wegen des Fehlens wichtiger Gründe

  • Judicialis

    StPO § 121 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 Abs. 1
    Haftprüfung; wichtiger Grund; Aussetzung der Hauptverhandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 27.09.1996 - 4420 BL - III - 94/96

    Zulässigkeit der Untersuchungshaftüber einen Zeitraum von sechs Monaten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2000 - 4420 BL - III - 19/00
    Für die Annahme eines anderen wichtigen Grundes, der von seinem Gewicht her den in der Vorschrift namentlich genannten Gründen (besondere Schwierigkeit oder besonderer Umfang der Ermittlungen) gleichstehen muss (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rdnr. 19), kommt es entscheidend darauf an, ob die für die Strafverfolgung verantwortlichen Behörden und Gerichte ihrerseits alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (Senat, NStZ 1997, 252 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1999 - 3 HEs 267/99

    Strafprozeßrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der U-Haft

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2000 - 4420 BL - III - 19/00
    Das in der Vorschrift zum Ausdruck kommende Gebot der Verfahrensbeschleunigung erfordert es auch, eine einmal begonnene Hauptverhandlung zügig und unter Vermeidung unnötiger Verzögerungen zum Abschluss zu bringen (OLG Karlsruhe, StV 2000, 91; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 239).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 HEs 146/90

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2000 - 4420 BL - III - 19/00
    Eine sachlich nicht gerechtfertigte Aussetzung der Hauptverhandlung, die eine längere, mehrmonatige Verfahrensverzögerung nach sich zieht, kann deshalb kein die Haftfortdauer rechtfertigender wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO sein (OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt, a.a.0.; KG, StV 1993, 204; OLG Köln, MDR 1991, 662; OLG Bremen, StV 1986, 540).
  • OLG Frankfurt, 18.02.1988 - 1 HEs 34/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2000 - 4420 BL - III - 19/00
    Das in der Vorschrift zum Ausdruck kommende Gebot der Verfahrensbeschleunigung erfordert es auch, eine einmal begonnene Hauptverhandlung zügig und unter Vermeidung unnötiger Verzögerungen zum Abschluss zu bringen (OLG Karlsruhe, StV 2000, 91; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 239).
  • KG, 19.03.1992 - 1 HEs 179/91

    Ablehnung; Antrag; Richter; Hauptverhandlung; Verteidiger; Aussetzung; Verzögern

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2000 - 4420 BL - III - 19/00
    Eine sachlich nicht gerechtfertigte Aussetzung der Hauptverhandlung, die eine längere, mehrmonatige Verfahrensverzögerung nach sich zieht, kann deshalb kein die Haftfortdauer rechtfertigender wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO sein (OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt, a.a.0.; KG, StV 1993, 204; OLG Köln, MDR 1991, 662; OLG Bremen, StV 1986, 540).
  • OLG Bremen, 30.07.1985 - BL 186/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2000 - 4420 BL - III - 19/00
    Eine sachlich nicht gerechtfertigte Aussetzung der Hauptverhandlung, die eine längere, mehrmonatige Verfahrensverzögerung nach sich zieht, kann deshalb kein die Haftfortdauer rechtfertigender wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO sein (OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt, a.a.0.; KG, StV 1993, 204; OLG Köln, MDR 1991, 662; OLG Bremen, StV 1986, 540).
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